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Das deutsche Weinsiegel: Gelb, Grün, oder Rot


Oft ist der Süßegrad deutscher Weine durch ein rundes, siegelförmiges Etikett gekennzeichnet, das die Süße eines Weines kennzeichnet. Zur Auswahl stehen dabei die Farben Rot, Hellgrün und Gelb.

Gelb:
Diese Farbe ist das Kennzeichen trockener Weine. Es muss jedoch angemerkt werden, dass trocken nicht gleichbedeutend mit sauer ist. Die Bezeichnung bedeutet nur, dass der Most dieser Trauben weitestgehend oder ganz durchgegoren ist. Nach der Gärung ist also kein oder nur noch wenig Fruchtzucker im Wein enthalten. Bei fränkisch trockenen Weinen darf der Restzuckergehalt höchstens 4 Gramm pro Liter betragen. Bei "normal" trockenen Weinen ist ein Restzuckergehalt bis 9 Gramm erlaubt, wenn die gesamte Weinsäure höchstens 2 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt.

Grün:
Halbtrockene Weine dürfen maximal 12 Gramm Restzucker pro Liter haben. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen die oft für verwirrende Geschmackserlebnisse sorgen. Grüne Weine dürfen bis 18g Restzucker aufweisen, wenn der Fruchtzuckergehalt den Säuregehalt nicht mehr als 10g übersteigt.

Rot:
Dieses Weinsiegel steht für liebliche Weine. Diese weisen einen Restzuckergehalt von 13 bis höchstens 45 g/l auf.

Süß:
Leider gibt es für süße Weine kein eigenes Weinsiegel. Die Bezeichnung süß ist aber ab 45 g/l zulässig.
Ursprünglich sollte das Weinsiegel den Weintrinkern als Entscheidungshilfe beim Kauf eines Weines dienen. Die Kennzeichnung durch das Siegel charakterisierte den Wein, ohne dass man ihn probieren Musste. Keine schlechte Idee also für den Lebensmittel - Einzelhandel, der selten Möglichkeiten bietet, Weine vor dem Verkauf zu verkosten.



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