Griechischer Wein In Griechenland ist der Anbau verschiedenster Rebsorten seit Jahrtausenden eine in der Kultur fest verwurzelte Tradition. Bereits 1600 vor Christus bestand ein Regelwerk, wie Phiolen zu versiegeln waren und wie mit Verstößen gegen dieses Regelwerk zu verfahren war. Nach dem Fall von Byzanz folgte die osmanische Herrschaft. Während dieser fünfhundert Jahre war das griechische Wort für Wein (Krassi) verboten. Seit der Befreiung Griechenlands von der Militärdiktatur in den 70er Jahren übernehmen die Winzer wieder ihre kulturelle Verantwortung, die uralte Tradition des Weinbaus fortzusetzen. Diese Anstrengungen führen zu Weinen, die im internationalen Vergleich nicht nur standhalten, sondern ihrerseits neue Mäßstäbe setzen. Was die griechischen Weine so einzigartig macht, sind die mehr als 300 einheimischen Rebsorten, von denen manche schon seit der Antike angebaut werden. Das unverkennbare Aroma dieser Rebsorten stellt Experten zufolge einen wichtigen Wettbewerbsvorteil für den Weinbau in Griechenland dar. Auch viele bekannte internationale Rebsorten werden hier vinifiziert. Diese Vielfalt an Trauben kombiniert mit dem milden Klima, dem Sonnenschein und den geringen Niederschlägen Griechenlands bieten hervorragende Voraussetzungen für die Herstellung erstklassiger Weine. Seit mehr als 4.000 Jahren spielt Wein eine bedeutende Rolle in der griechischen Kultur, wie archäologische Funde im gesamten Land beweisen. Die alten Griechen wussten bereits um den wichtigen Einfluss des lokalen Ökosystems auf die Merkmale eines Weines. Sie vertrieben ihren Wein in versiegelten Amphoren und führten ihre ersten eigenen Herkunftsappellationen ein. Jedes Weinanbaugebiet prägt durch seine landschaftlichen Gegebenheiten und seine klimatischen Bedingungen den Charakter der heimischen Weine auf ganz besondere Weise und eignet sich dadurch für unterschiedlichste Rebsorten. Die Hauptweinanbaugebiete Griechenland s sind die Ägäischen Inseln, der Epirus, die Ionischen Inseln, Makedonien, der Peloponnes, Thessalien, Thrakien sowie Zentralgriechenland. Genau wie in anderen Ländern basiert das griechische Weingesetz auf dem europäischen Weinrecht. Die Grundlagen dafür sind Qualitätsstufen, kontrollierte Herkunft, Hektarertragsbeschränkung sowie staatliche Qualitätskontrolle. In Griechenland wird zwischen vier Qualitätsstufen unterschieden: • O.P.E. (Onomasia Proelefseos Eleghomeni) Dt.: Kontrollierte Ursprungsbezeichnung Diese Stufe umfasst Weine der höchsten Qualitätsstufe Griechenlands aus kontrollierter Herkunft. • O.P.A.P. (Onomasia Proelefseos Anoteras Piotitos) Dt.: Ursprungsbezeichnung höherer Qualität Diese Stufe ist vergleichbar mit der französischen AOC, umfasst also Weine von höherer Qualität aus kontrollierter Herkunft. • Topikos Oinos Zu dieser Stufe gehören die griechischen Landweine, die meist aus traditionellen griechischen Reben gekeltert werden. • Epitrapezios Oinos Diese Kategorie umfasst die Tafelweine Griechenlands. Ausschlaggebend für die Einteilung in diese vier Stufen sind die Rebsorte, die Qualität der Trauben sowie die Ertragsmenge. Weine, die in die Kategorie O.P.E. fallen, tragen eine blaue Banderole am Flaschenhals, O.P.A.P.-Weine eine rote. Außerdem sind beide durch eine staatliche Prüfnummer gekennzeichnet. Auf dem Etikett müssen sowohl der Erzeuger als auch die Region angegeben werden. Möchte sich eine Kellerei als Cháteau, Castel oder Domaine bezeichnen, müssen die Trauben aus eigenem Anbau stammen. Wird ein Weißwein Cava oder Epilegmenos (Reserve) genannt, weist dies darauf hin, dass er mindestens zwei Jahre gereift ist, davon mindestens sechs Monate im Fass und sechs Monate in der Flasche. Es liegt in der Entscheidung des Winzers, ob der Wein längere Zeit im Fass oder auf der Flasche reift. Rotweine mit diesen Bezeichnungen müssen drei Jahre gereift sein – mindestens sechs Monate in neuem Holz oder ein Jahr in altem Holz sowie zwei Jahre in der Flasche. Auch hier liegt es in der Entscheidung des Winzers, ob der Wein überwiegend im Fass oder auf der Flasche reift, um die Gesamtreifezeit von drei Jahren zu erreichen. Nach drei Jahren dürfen Weißweine Grande Reserve genannt werden, allerdings müssen diese mindestens ein Jahr im Fass und ein Jahr in der Flasche gelagert worden sein. Wiederum ist es die Entscheidung des Winzers, auf welche Weise der Wein seine Gesamtlagerzeit erreicht. Bei Rotweinen mit der Bezeichnung Grande Reserve beträgt die Gesamtlagerzeit vier Jahre, davon zwei im Fass und zwei in der Flasche. Hier ist die jeweilige Lagerzeit für Fass und Flasche nicht variierbar. Ihr Heiko Krinitsas www.weinversand-aus-griechenland.de |
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